Stiftung Gemeinsam Handeln

Stiftung Gemeinsam Handeln in Essen

Die Stiftung Gemeinsam Handeln in Essen wurde 2002 vom Paritätischen Essen gegründet. Zweck der Stiftung ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Jugend- und Altenhilfe, Hilfen für Menschen mit Behinderungen sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. 

 

Transparenz und Kontrolle

Die Stiftung Stiftung Gemeinsam Handeln in Essen ist eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Stiftung Gemeinsam Handeln. Die Stiftung Gemeinsam Handeln ist als gemeinnützige Stiftung seit ihrer Gründung 1999 anerkannt. Sie wird durch die Stiftungsaufsicht NRW (Bezirksregierung Düsseldorf) beaufsichtigt. Die Gemeinnützigkeit wird durch die Finanzaufsicht (Finanzamt Wuppertal) regelmäßig überprüft. Die jährliche Bilanz der Stiftung wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert. Dies gilt auch für die einzelnen Bilanzen aller Treuhandstiftungen unter dem Dach der Stiftung Gemeinsam Handeln. Seit 2016 ist die Stiftung Gemeinsam Handeln mit dem Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen ausgezeichnet und unterzieht sich hierfür regelmäßig umfassender Prüfungen.

 

Beirat

Organ der Stiftung ist gemäß Satzung der Beirat, Es besteht aus drei bis sieben Personen. Die Mitglieder des Beirates werden auf Vorschlag des Vorstandes der Kreisgruppe Essen vom Stifter berufen und abberufen. Die Amtszeit betragt mindestens vier Jahre. Dem Beirat der Stiftung Gemeinsam Handeln Essen gehören an:

  • Daniela Flötgen
  • Margarete Roderig 
  • Herbert Stauber

Was die Stiftung fördert

Die Erträge des Stiftungsvermögens und die ihm nicht zuwachsenden Zuwendungen werden zur Erfüllung des Stiftungszweckes verwendet. Hier Beispiele für Projekte, die die Stiftung in den vergangenen Jahren gefördert hat:

 

  • Anschubförderung für ein Mittagsangebot für Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind.
  • Umbau einer Beratungsstelle, damit psychosoziale Beratung in einem geschützten Raum für Frauen in schwierigen Situationen vorhalten kann.
  • Freizeitangebote zum Aufholen nach dem Corona-Lockdown für aktive Menschen mit geistigen Behinderungen, die bei ihren Eltern, in betreutem Wohnen und in Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen wohnen.
  • Theaterprojekt mit Kindern und Jugendlichen, Mittel für Sachkosten (Bühnenbild, Technik)
  • Materialkosten für Kunstgruppen junger Patienten der Psychiatrie
  • Ergänzende Mittel für Projekt zur Entwicklung und Erprobung neuer Instrumente im Bereich der Beratungs-, Bildungs- und Eingliederungsangebote für Wiedereinsteigerinnen in den Beruf (Frauenberatung)
  • Gruppenangebote für Frauen und Kinder im Rahmen der Arbeit des Frauenhauses
  • Anschaffung eines modernen, kindgerechten Klettergartens für das Außengelände einer Kindertagesstätte
  • Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, Spielsachen etc. im Zuge der Errichtung einer integrativen Kindertagesstätte

     

Ihre Spende

Sie können die Stiftung mit einer Spende unterstützen. Mit einer Spende erhöhen Sie direkt den Betrag, mit dem wir wichtige Projekte unterstützen können. Spenden werden mit Erträgen aus dem Stiftungskapital gemeinsam für Förderung verwendet.

Sie können auch für einen bestimmten Zweck spenden, den Sie im Verwendungszweck nennen. Zum Beispiel “Zuwendung Krebsberatung”. Wenn Sie für die Ukrainehilfe spenden wollen, damit zum Beispiel Projekte gemeinnütziger Organisationen in Essen unterstützt werden, geben Sie im Verwendungszweck “Zuwendung Ukrainehilfe” an:


Hier die Bankverbindung:

Stiftung Gemeinsam Handeln in Essen
IBAN: DE76370205000001345900
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft 

 

Sofern Sie eine Zuwendungsbescheinigung wünschen, schreiben Sie bitte ebenfalls Ihren Namen und Ihre postalische Anschrift mit in den Verwendungszweck.

 

Ihre Zustiftung

Mit einer Zustiftung stocken Sie das Stiftungskapital auf. Damit wächst der mögliche jährliche Zinsertrag. Zustiftungen sichern nachhaltig und langfristig die Förderung aus den Erträgen des Stiftungskapitals. Je höher das Stiftungskapital, desto mehr Mittel können für die Förderung verwendet werden. 

Wenn Sie eine Zustiftung tätigen wollen, überweisen Sie bitte den von Ihnen gewünschten Betrag mit dem Verwendungszweck “Zustiftung”.

 

Hier die Bankverbindung:

Stiftung Gemeinsam Handeln in Essen
IBAN: DE76370205000001345900
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft