Zwei Erwachsene laufen mit einem Kind in ihrer Mitte an den Händen durch ein Flüchtlingslager

Schutz von geflüchteten Kindern

Zivilgesellschaft appelliert an Bundesregierung: Keine Kompromisse auf Kosten der Rechte geflüchteter Kinder und Jugendlicher

Der Paritätische Gesamtverband und andere Kinder- und Menschenrechtsorganisationen rufen die Bundesregierung dazu auf, beim bevorstehenden Treffen der EU-Innenminister*innen am 8. Juni keine Vereinbarungen einzugehen, die die Rechte und das Wohl geflüchteter Kinder und Jugendlicher gefährden. Deutschland muss konsequent gegen die Einführung von Grenzverfahren in Haftlagern, die Ausweitung sicherer Drittstaaten und die Absenkung von Verfahrensgarantien für geflüchtete Kinder und Jugendliche stimmen, so die gemeinsame Forderung.

Menschenrechte drohen auf der Strecke zu bleiben

„In der Debatte um eine Reform der europäischen Asylpolitik drohen Menschenrechte auf der Strecke zu bleiben“, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Die Möglichkeit der Inhaftierung Schutzsuchender während des Asylverfahrens ist grundsätzlich inhuman und wird das Leid an den europäischen Außengrenzen verschärfen. Wir erwarten, dass die Bundesregierung sich in aller Konsequenz gegen diese Pläne stellt.“

Organisationen warnen vor Entrechtung geflüchteter Kinder und Jugendlicher

Die Organisationen warnen vor einer massiven Entrechtung geflüchteter Kinder und Jugendlicher in der EU, sollten die vorgeschlagenen Reformen beschlossen werden. Bereits jetzt kommt es entlang der Fluchtrouten und an den Außengrenzen der EU jeden Tag zu Gewaltanwendung gegenüber Kindern. Die Reformpläne verstoßen nach Ansicht des Bündnisses gegen die UN-Kinderrechtskonvention und begünstigen weitere Kinderrechtsverletzungen. Die Bundesregierung darf diesen Weg nicht unterstützen. Die Wahrung der Menschenrechte und des Kindeswohls muss die Leitlinie der europäischen Politik sein, so der Appell.

Minderjährige müssen vom Grenzverfahren ausgenommen werden

Nach den bisher bekannten Plänen sind auch geflüchtete Kinder und Jugendliche von Inhaftierung oder haftähnlicher Unterbringung an den europäischen Außengrenzen betroffen. Dies verstößt gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Recht auf Schutz vor Folter und Freiheitsentzug. Die Organisationen ermahnen die Bundesregierung, der eigenen Ankündigung im Prioritätenpapier zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vom 26. April treu zu bleiben und sicherzustellen, dass Minderjährige vom Grenzverfahren ausgenommen werden. Zudem sollen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, sich wirksam gegen Entscheidungen von Behörden zu wehren. Unbegleitete Minderjährige sollen kindgerechte Unterstützung, Vormundschaft und Rechtsbeistand erhalten. Ohne effektiven Rechtsschutz und kindgerechte Verfahrensbegleitung können die Rechte und das Wohl von flüchtenden Kindern in der EU nicht gewahrt werden.

Ablehnung von Asylanträgen laut Beschlüssen möglich

Auch durch die geplante Erweiterung des Konzepts der sicheren Drittstaaten drohen massive Auswirkungen auf den Schutz von Asylsuchenden in der EU: Wenn Kinder und Jugendliche in der EU ankommen, können ihre Asylanträge - gemäß den aktuellen Beschlüssen des Rates der EU-Innenminister*innen - als unzulässig abgelehnt werden, selbst wenn in einigen Regionen eines außereuropäischen Landes nur ein unzureichendes Mindestmaß an Schutz gewährleistet ist.

 

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